SICHER IST EINFACH: BEI STURMSCHADEN RASCH HANDELN

SICHER IST EINFACH: BEI STURMSCHADEN RASCH HANDELN

 

Sturmtief Sabine war ungemütlich. Heftige Sturm- und Orkanböen und zogen durchs ganze Land und haben in der Nacht und am frühen Morgen ihre Spuren und Sturmschaden auf unseren Straßen und an den Häusern hinterlassen. Die meisten Schäden entstehen dabei durch umgestürzte Bäume und verwehte Gegenstände vor allem an Autos und Fassaden. Wir haben bei Alexander Weig, Leiter Bausparen und Versicherungen bei der Sparkasse Regensburg, nachgefragt: Was ist direkt nach dem Sturm zu tun? Worauf sollte man jetzt achten, wenn man sich über die Sparkasse Regensburg bei der Versicherungskammer Bayern  gegen sogenannte Naturgefahren und Elementarschäden abgesichert hat?

 

Lieber Herr Weig, was ist jetzt direkt nach dem Sturm zu tun?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lässt sich ein Sturmschaden nicht immer verhindern. Doch vermeiden Sie bitte, dass Folgeschäden entstehen. Dichten Sie zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch ab, damit es nicht ins Innere regnet. Gleiches gilt, wenn das Dach undicht geworden ist. Helfen Sie vorübergehend mit einer Plane aus. Seien Sie dabei stets vorsichtig, damit Sie sich nicht selbst oder andere gefährden.

Wie kann ich den Schaden melden?
Die Schadenhotline der VKB erreichen Sie rund um die Uhr. Wählen Sie: (0800) 62 36 62 36 (national kostenfrei). Oder nutzen Sie bequem unsere Online-Formulare: Einfach die betreffende Versicherung auswählen, Formular ausfüllen und Ihre Schadenmeldung abschicken. Ab jetzt kümmern sich die Kollegen der Versicherungskammer. Die Experten der Schadenabteilung melden sich bei Ihnen.

Worauf muss ich bei der Meldung achten?

Kontaktieren Sie uns bitte rasch. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie die Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus. Am besten Sie fotografieren gleich danach die Problemstellen. Und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis. Bitte beachten: So dringend eine Reparatur ist – sie sollte erst veranlasst werden, wenn die VKB ein konkretes Bild vom Schaden hat. Wichtig ist, alle Schäden zu fotografieren!

Welche Versicherung zahlt dann bei welchen Schäden?

Wenn ein Sturm Schäden an Fassaden, Fenstern, Türen oder Dächern angerichtet hat, springt Ihre Wohngebäudeversicherung ein. Ihre Hausratversicherung hilft, wenn ein unwetterbedingter Schaden im Wohnraum auftritt, beispielsweise an Ihren Möbeln. Mit einer Hausratversicherung ist Ihr Hausrat automatisch gegen Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Leitungswasser abgesichert. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen benötigen Sie den erweiterten Schutz gegen alle Elementargefahren – unseren Top-Schutz KlimaKasko. Ihr Haus wurde durch einen infolge des Sturms umgestürzten Baum beschädigt? Auch in diesem Fall ersetzt ihre Wohngebäude-/Sturmversicherung den Schaden am Gebäude. Ob der Baum ursprünglich auf Ihrem oder auf dem Nachbargrundstück stand, spielt keine Rolle

Und was ist wenn mein Auto was abbekommen hat?

Wurde Ihr Wagen zum Beispiel durch herabstürzende Baumäste zerbeult, dann zahlt Ihre Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung springt für Schäden ein, die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind. Beispiel: Sie können nicht mehr bremsen und krachen in das Auto vor Ihnen, da dieser Fahrer wegen eines umgestürzten Baums scharf abbremsen musste.

Kommt im Fall der Fälle ein Sachverständiger zu mir nach Hause?

Manchmal ist es notwendig, dass ein Sachverständiger bei Ihnen vorbeikommt, um sich ein konkreteres Bild von den Sturmschäden zu machen. Er oder sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

Warum raten Sie und Ihre Kollegen den Kunden der Sparkasse zu einer Wohngebäudeversicherung?

Nur 43% der Gebäude in Bayern sind gegen Naturgefahren versichert! Auch bundesweit sind die meisten Gebäude nicht gegen Starkregen und Hochwasser versichert – das zeigen aktuelle Daten des GDV. Eine Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern ist deshalb mehr als ratsam!

 

Lieber Herr Weig, vielen Dank für dieses schnelle Interview aus aktuellem Anlass!

 

 

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