ENERGIEAUSWEIS: Das ist wichtig!

ENERGIEAUSWEIS: Das ist wichtig!

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, interessiert sich für alle technischen Daten rund um die Immobilie. Dazu zählen aber nicht nur Quadratmeterzahlen, Bausubstanz und Baujahr. Auch die Energieeffizienz gehört zu den entscheidenden Kriterien. Sie gilt es zu überprüfen, bevor man dann tatsächlich zuschlägt und das Objekt kauft. Entscheidend für die Bewertung der Effizienz ist der sogenannte Energieausweis. Er bietet eine Evaluierung der energetischen Daten. Je besser die Immobilie beim Stromverbrauch abschneidet, desto niedriger sind theoretisch die zu erwartenden Energiekosten.

Laut der Energiesparverordnung (EnEV) von 2014 ist der aktuelle Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis zu beschaffen. Diesen muss er spätestens bei der Besichtigung ungefragt vorzeigen. Diese  Verordnung regelt auch, welche bestimmten Angaben auf jeden Fall in der Immobilienanzeige enthalten sein müssen:

    • Baujahr der Immobilie
    • Effizienzklasse der Immobilie
    • Energieträger für die Heizung im Gebäude
    • Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert

Verschiedene Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen. Der sogenannte verbrauchsorientierte Ausweis gibt an, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie jährlich verbraucht haben. Grundlage für diese Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Allerdings ist bei diesem Ausweis zu beachten, dass die persönlichen Vorlieben der bisherigen Eigentümer beim Heizen die Effizienzwerte des Gebäudes überschatten können.

Der Bedarfsausweis hingegen ist umfassender und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten. Stattdessen untersucht der Aussteller des Ausweises die wichtigsten Eckdaten in der Berechnung des Energiebedarfs. Dazu zählen Baujahr, Angaben zum Gebäudetyp, Bauunterlagen und weitere technische Daten. Vor allem die Heizung in dem Objekt. Auf dieser Grundlage berechnen Fachleute den Energiebedarf und tragen diesen in den Energieausweis ein.

Wann der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist

In den meisten Fällen können die Eigentümer die Art des Energieausweises wählen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Bedarfsausweis Pflicht ist. Das trifft für alte Bestandsgebäude zu, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und in denen es bis zu vier Wohnungen gibt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind diese Gebäude nur dann, wenn sie nach 1977 energetisch saniert wurden. Dann reicht ein Verbraucherausweis. Bei Gewerbeimmobilien greift diese Regelung nicht. Es genügt auch bei älteren Gebäuden der Verbraucherausweis. Komplizierter ist es bei Mischgebäuden. Wenn weder Gewerbe- noch Wohnnutzung dominiert, werden die Gebäudeteile getrennt behandelt.

Die wichtigsten Daten stehen gleich oben auf der ersten Seite und sind gut zu erkennen: Die Ampel zeigt an, in welchem Bereich sich der Energieverbrauch bewegt. Zudem finden sich dort Angaben zum Gebäude und zur Fläche. Hier stehen auch Informationen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Lüftungskonzept. Ebenfalls wichtig ist der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert). Daraus lassen sich die Auswirkungen der Energieversorgung für die Umwelt ablesen, da die Art des Brennstoffs eine Rolle spielt. Deshalb schneiden hier Immobilien, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden, besonders gut ab. Seit dem 1. November 2020 enthält der Energieausweis zusätzliche Angaben zu den CO2-Emmissionen, die durch Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen. Die Maßnahme soll den tatsächlichen Energiebedarf und den daraus entstehenden CO2-Ausstoß transparenter machen.

Das ist wichtig

Immobilienkäufer sollten sich nicht allein auf den Energieausweis verlassen, da zahlreiche weitere Faktoren die zukünftigen Energiekosten beeinflussen können. Wenn eine Immobilie zum Beispiel lange Zeit leer stand, sagt der Verbrauchsausweis nicht viel aus. Außerdem gilt der Energieausweis immer für ganze Gebäude. In der Dachgeschosswohnung hat man aber womöglich einen ganz anderen Energieverbrauch als im Erdgeschoss!

 

 

 

 

 

 

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Kommentare


Makler aus Köln schreibt am 31.03.2023 um 05:45 Uhr:

Der vorliegende Beitrag ist äußerst bemerkenswert. Vielen Dank!


Paul Krampe schreibt am 26.09.2021 um 12:40 Uhr:

Ich muss einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude machen lassen und recherchiere gerade nach denn allgemeinen Regeln. Mir war gar nicht bewusst, dass es zwei unterschiedliche Varianten des Ausweises gibt, wobei der Bedarfsausweis sich auf die wichtigsten Eckdaten bezieht. Ich werde mir mal anschauen, wie das in meinem Fall umgesetzt wird, vielen Dank für die Infos.


Antwort von Fabian Lutz am 27.09.2021 um 09:35 Uhr:

Sehr gerne! Vielen Dank für Ihr Feedback. Fabian Lutz, Sparkasse Regensburg


Mario Schwarz schreibt am 30.07.2021 um 14:03 Uhr:

Interessant, dass der Energieausweis seit November 2020 zusätzliche Angaben zu den CO2-Emmissionen enthält, um den entstehenden CO2-Ausstoß transparenter zu machen. Ich möchte mir für mein Haus ebenfalls einen Energieausweis ausstellen lassen. Dafür werde ich mich an ein entsprechendes Bauunternehmen wenden.