IN EIGENER SACHE: Wahrung des Bankgeheimnisses

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürger und Kunden! 

 

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung möchten wir eine kurze Erklärung zu den Berichten über Kredite an Verwaltungsräte abgeben.

Auch wenn das Interesse der Medien an Informationen zu den persönlichen Finanzen von Personen des öffentlichen Lebens nachvollziehbar ist, gilt die Wahrung des Bankgeheimnisses für die Sparkasse Regensburg als höchstes Gut. Auf ihm ruht das Vertrauen von über 160.000 Kundinnen und Kunden. Wir geben daher keine Stellungnahme ab zu Fragen nach einzelnen Finanzvorgängen.

Grundsätzlich gilt: Es ist zulässig und auch nicht unüblich, Kredite an Verwaltungsratsmitglieder zu gewähren. Allerdings sind solche Kredite sog. Organkredite, bei denen bankaufsichtsrechtlich besondere Vorgaben zu beachten sind. Diese Vorgaben hält die Sparkasse Regensburg ein.

Generell gilt bei der Vergabe von Krediten bei allen Kunden der Sparkasse Regensburg der Grundsatz, dass Bonität und Kreditsicherheiten in dieser Rangfolge in die Kreditentscheidung einfließen. Jede Kreditentscheidung größerer Bedeutung wird als Einzelfall von verschiedenen Abteilungen intensiv geprüft, individuell ausgestaltet und dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen, 

   

Ihre Sparkasse Regensburg

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




Enter Captcha Here :