AKTUELLES THEMA: Schutz gegen Schnee!

AKTUELLES THEMA: Schutz gegen Schnee!

 

Der Winter hat den Süden Deutschlands fest im Griff. Innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums kamen in den letzten Tagen besonders in den bayerischen Alpen erhebliche Neuschneemengen zusammen. Teilweise sind Straßen und Bahnverbindungen unterbrochen, vereinzelt bleiben Schulen aus Sicherheitsgründen geschlossen. Und bis zum Wochenende prognostizieren die Meteorologen weitere deutliche Schneezuwächse. Aber was heißt das eigentlich für die betroffenen Gebäudeeigentümer? Zu was sind sie (unabhängig von einem bestehenden Versicherungsvertrag) verpflichtet und wie können sie sich im Vorfeld einer solchen, meist überraschend eintretenden Witterungslage optimal absichern? Zusammen mit der Versicherungskammer Bayern (VKB) wollen wir unsere Kunden mit wichtigen Informationen rund um das aktuelle Thema versorgen.

 

Aufgrund der beschriebenen Wettersituation können Schäden am Haus (durch Schneedruck) entstehen oder es kommt zu Schäden, die durch das Haus verursacht werden (durch Dachlawinen oder Eiszapfen). Aber keine Sorge: Für alle diese Gefahren bieten wir zusammen mit der VKB einen geeigneten Versicherungsschutz.

 

SCHÄDEN AM HAUS

Mit der VKB „KlimaKasko“, dem Rundum-Schutz für Wohngebäude, sind unsere Kunden hier optimal abgesichert. Neben Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sind auch Schäden durch sogenannte weitere Elementargefahren, wie zum Beispiel Starkregen und Schneedruck, versichert. Für unsere Kunden der Versicherungsschutz für alle Wetterlagen. Gut zu wissen: Gleichzeitig sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, sie müssen alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um einen möglichen Schadenfall abzuwenden – also beispielsweise den Einsturz des Gebäudedachs zu verhindern (Instandhaltungsobliegenheit des Versicherungsnehmers). Die damit verbundenen Kosten trägt der Versicherungsnehmer. Sollten der Besitzer oder Eigentümer selbst nicht aktiv werden können, empfehlen wir, sich an die Gemeinde oder die örtliche Feuerwehr zu wenden.

 

SCHNEE VOM DACH RÄUMEN

Und wann muss der Schnee vom Dach geräumt werden? Spätestens wenn die zulässige Dachlast erreicht ist. Dafür muss die tatsächliche Schneelast korrekt ermittelt werden. Warnen die Wetterdienste über Rundfunk, Fernsehen, Internet und Presse vor starken Schneefällen und – verwehungen, sollte sich der Eigentümer früh entscheiden, ob man das Dach vorsorglich von Altschnee befreit oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist , den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen. Vorsicht auch beim Betreten des Daches. Es muss trotz der vorhandenen Belastung standsicher sein und es ist zu überprüfen, ob die Dacheindeckung dafür überhaupt geeignet ist. Im Zweifel sollte man also immer kundige Fachleute einschalten und das Dach nach besonders schneereichen Wintern entsprechend fachgerecht prüfen und warten lassen.

 

SCHÄDEN DURCHS HAUS

Und welche Versicherung greift, wenn Dritte oder Gegenstände beispielsweise durch eine Dachlawine oder einen herabfallenden Eiszapfen zu Schaden kommen? Für Gebäudeeigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus privat selbst nutzen, leistet die private Haftpflichtversicherung. Bei Mehrparteienhäuser ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig. Wird beispielsweise ein Auto durch eine herunterstürzende Dachlawine beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers die Reparaturkosten. Bei einem Personenschaden werden die Kosten übernommen, die für die Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind, sowie unter Umständen ein Schmerzensgeld. Auch hier gilt aber, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – beispielsweise um Dritten eine gefahrlose Nutzung von Straßen und Gehwegen zu ermöglichen (Verkehrssicherungspflicht). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Warnhinweise durch Schilder, das Anbringen von Stangen an Hausfassaden, um den Gehweg freizuhalten, oder die Installation von Schneefanggittern. Es sind aber auch nur die Maßnahmen erforderlich, die für die Kunden zumutbar sind und ohne Gefahr für die eigene Gesundheit durchgeführt werden können.

 

GEGEN DACHLAWINEN ABSICHERN

Um Dachlawinen zu vermeiden, sollten Gebäudeeigentümer bei einer Dachneigung von über 30 Grad entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, also sogenannte Schneefanggitter, Dachhaken und Eishalter anbringen. Bei großen Schneemengen und akuter Gefahr müssen weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, zum Beispiel durch das Aufstellen oder Anbringen von Warnstangen und- schildern. Die Sperrung einer öffentlichen Straße ist jedoch nicht erlaubt. Der Eigentümer ist jedoch gegebenenfalls verpflichtet, die Straßenverkehrsbehörde über mögliche Gefahren zu informieren. Warnzeichen sind hohe Schneegrößen, Überhänge und Tauwetter.  

Übrigens: Die Haftpflichtversicherung der VKB schützt unsere Kunden auch vor unbegründeten Ansprüchen Dritter. Das heißt, wenn zum Beispiel eine Dachlawine einen Schaden verursacht, der Hauseigentümer aber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, setzt sich die Haftpflichtversicherung, notfalls auch vor Gericht, dafür ein, dass der Eigentümer keinen Schadenersatz leisten muss.

Wichtiger Hinweis: Auch für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen gilt die Verkehrssicherungspflicht, sofern diese durch den Mietvertrag übertragen wurde bzw. entsprechende Pflichten durch eine Hausordnung, z.B. in Gemeinschaftswohnanlagen, dem einzelnen Eigentümer zugewiesen wurden. Bei Eigentumswohnungen wird dies aber meist von der Hausverwaltung übernommen.

 

Noch Fragen oder Wünsche? Das Team Versicherungen  der Sparkasse Regensburg hilft gerne weiter! Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

 

 

 

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