INTERVIEW mit Versicherungsexperte Thorsten Braun: Mehr Kraft für die Rente

Bald ist es soweit. Der Staat will mehr Menschen in eine betriebliche Altersversorgung bringen. Bis dato nutzen kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener die Vorteile der Betriebsrente kaum. 2018 soll sich das durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ändern. Was bedeutet das für die Unternehmen, die Angestellten und ihre Rente in der Region Regensburg? Wir haben Thorsten Braun, unseren zertifizierten Experten für betriebliche Altersvorsorge (Versicherungskammer Bayern) gefragt, was da auf die Arbeitswelt zukommt.  

 

Lieber Herr Braun, was will der Gesetzgeber mit dem neuen BRSG?

Mehr Kraft für die Rente. Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung stärken. In Zukunft soll sie vor allem für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, damit noch mehr Menschen im Alter davon profitieren.

 

Klingt erst mal gut. Aber wie wirkt das Gesetz?

Es nimmt den Arbeitgeber mehr in die Pflicht, aber es fördert auch großzügiger als bisher. Das wird aus meiner Sicht die Vorsorgebereitschaft deutlich verbessern und das ist grundsätzlich für alle gut und wichtig. Die Menschen in Deutschland werden immer älter und die gesetzliche Rente kann die demografischen Lücken nicht alleine schließen. Es ist also von Vorteil, wenn neben der privaten Vorsorge auch noch die betriebliche Altersvorsorge unterstützend eingreift.

 

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Der steuerliche Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG wird auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze angehoben, der statische Förderbeitrag von 1.800 EUR p. a. entfällt. Die Sozialabgabenfreiheit bleibt dabei auf 4 % der BBG beschränkt.

Bei einem Riestervertrag steigt die Zulage ab dem 1.1.2018 auf 175 EUR jährlich. Außerdem fallen bei Auszahlung Sozialversicherungspflicht und Doppelbelastung bei einem Riester in bAV weg.  

Schließlich gibt es ab. 1.1.2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15% des Umwandlungsbetrags bei Entgeltumwandlung für Neuverträge. Ab dem 1.1.2022 für Verträge, die vor dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden.

 

 

Wie gehen Sie als Versicherungsberater mit dem Thema um?

Vereinzelt sprechen mich die Kunden bereits darauf an. Sie haben von dem neuen Gesetz gehört und möchten beraten werden, was ich dann natürlich gerne tue. Die Sparkasse Regensburg setzt seit Jahren auf eine professionelle, gezielte Arbeitgeberansprache. Ich bin sicher, dass die gesetzlichen Verbesserungen uns helfen, Potentiale zu heben, denn wir sind auch von hier und verstehen die lokalen Besonderheiten. Unser Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge in den mittelständischen Belegschaften in Stadt und Land weiter zu etablieren und zu verbreitern.

 

Wie wirkt sich das BRSG in den nächsten Jahren in der Lebensversicherung aus?

Die betriebliche Altersvorsorge wird durch das BRSG ein elementarer Bestandteil in der Vorsorgeberatung. Ich gehe davon aus, dass sich ihr Anteil kurz- bis mittelfristig weiter erhöhen wird bzw. erhöhen muss. Gerade die staatlichen Förderungen werden dazu führen, dass tendenziell mehr betriebliche als reine, klassische private Altersvorsorge nachgefragt wird. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass im Jahr 2025 etwas mehr als die Hälfte des Neugeschäfts aus der betrieblichen Altersvorsorge stammt. Wenn das stimmt, gibt es viel für uns zu tun.

 

 

Super. Und welche Lösungen bietet die Sparkasse Regenburg den Kunden an?

Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes werden wir die geforderten Lösungen im Portfolio haben.

 

 

Alles in allem mehr Chancen oder mehr Risiken mit dem BRSG?

Für mich persönlich ist es ein klares Signal und eine echte Chance. Risiken gibt es immer. Aber je mehr die Medien berichten, umso stärker kommt das Thema in den Köpfen unserer Kunden an. Durch ein ausgewogenes Produkt- und Dienstleistungskonzept haben wir es selbst in der Hand, genau passende Vorsorgelösungen anzubieten und gemeinsam zu realisieren. Darauf freue ich mich!

 

 

Lieber Herr Braun, vielen Dank für das Gespräch.

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