INTERVIEW mit Versicherungsexpertin Lydia Kainz: Pflege zu Hause!

Die Pflegereform bringt etliche Leistungserweiterungen. Als pflegebedürftig galten früher vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Demenzkranke fielen meist durchs Raster. Das ist seit dem 1. Januar 2017 besser geregelt. Trotzdem gibt es auch Nachteile bei der Reform, denn in den niedrigen Pflegegraden fällt der Zuschuss für die stationäre Versorgung geringer aus. Wie kann man gegen entstehende Finanzierungslücken bei der Pflege klug vorbeugen? Wir haben besser mal unsere Pflegeversicherungs-Expertin Lydia Kainz gefragt.

 

Liebe Frau Kainz, warum ist das Thema Vorsorge und Pflege eigentlich so wichtig? Niemand denkt gern über das Alter und die negativen Folgen nach… weder bei sich, noch bei seinen eigenen Eltern.

 

Ja, wir wollen am liebsten alle gesund bleiben und das ist gut so.  Aber was sich viele Menschen nicht klarmachen: Wenn Pflegebedürftigkeit in der eigenen Familie eintritt, ändert sich das gesamte Leben. Betroffene und ihre Angehörigen sind dann auf schnelle und praktische Hilfe angewiesen. Und es kann teuer werden, auch wenn man nicht selbst betroffen ist. Denn Kinder haften für ihre Eltern.

 

Verkehrte Welt, also.  Aber die Pflegereform 2017 bringt doch grundsätzlich bessere Leistungen. Oder?

Ja, denn die Pflegereform Stufe II definiert Pflegebedürftigkeit neu. Sie sieht anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade vor, führt ein neues Begutachtungsverfahren ein und unterstützt pflegende Angehörige deutlich besser. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen Beiträge zur Rentenversicherung – gestaffelt nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ab dem Pflegegrad 2 werden für sie auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und sie sind, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert.

 

Bisher war doch Demenz allein kein anerkannter Grund für eine Pflegebedürftigkeit. Wurde das jetzt korrigiert?

 

Zum Glück! Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, etwa mit Demenz, werden bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie körperlich beeinträchtigte Menschen. Doch auch die Art und Weise, wie der Pflegebedarf festgestellt wird, ist ganz neu. Bisher wurde der erforderliche Zeitaufwand betrachtet. Jetzt untersuchen die Gutachter, wie mobil der Pflegebedürftige noch ist, wie gut seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sind, wie gut er sich noch selber versorgen kann, wie er sein Alltagsleben und seine sozialen Kontakte gestaltet. Man bewertet auch seine Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und seinen Umgang mit krankheitsspezifischen oder therapiebedingten Anforderungen. In diesen fünf Bereichen werden Punkte vergeben, aus denen sich der Pflegegrad berechnet.

 

Wer Menschen zu Hause pflegt, reduziert ja dafür meist seine Arbeitszeit. Wer unterstützt diese Leute? Und was bleibt unterm Strich finanziell übrig?

 

Die Laienpfleger erwerben unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche von der Pflegekasse des Gepflegten. Auch hier gibt es seit dem 1. Januar Änderungen. Wie hoch der Rentenanspruch ist, hängt insbesondere vom Pflegegrad des Gepflegten ab sowie davon, welche Leistungen dieser erhält – also Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination daraus.

Auch bei häuslicher Pflege bleiben die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt. Für eine selbstbeschaffte Hilfe stehen dann je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld monatlich zur Verfügung.

 

Reicht das für eine angemessene Betreuung?

 

Aus meiner Sicht nicht.

 

Private Eigenvorsorge bleibt also auch hier essentiell?

 

Ja. Denn auch die umfangreichen Leistungsausweitungen, die seit Jahresbeginn in Kraft sind, ändern nichts daran, dass ein erheblicher Anteil der Pflegekosten selbst zu tragen ist. Trotz der höheren Zahlungen aus der Pflegekasse wird in vielen Fällen die Eigenleistung etwa gleich groß ausfallen.

 

Das klingt ernüchternd. Warum ist das so?

 

Weil die Pflegepflichtversicherung nie als „Vollkasko“ gedacht war. Der Verband der privaten Krankenversicherung führt eine Pflegedatenbank. Aktuelle Zahlen daraus zeigen, dass die Kosten für die Versorgung in einem Pflegeheim weiter gestiegen sind. Im bundesweiten Durchschnitt kostet eine vollstationäre Versorgung in Pflegegrad 4 heute 3.571 Euro im Monat. Verrechnet mit den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung von 1.775 Euro, bleibt eine Finanzierungslücke von fast 1.800 Euro, die die Pflegebedürftigen selbst aufbringen müssen. Diese Zahlen sollten jedem klar machen, dass eine zusätzliche Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit für viele Menschen unerlässlich ist – je früher, desto besser und desto günstiger.

 

Wie sollte man also vorsorgen?

Die Sparkasse Regensburg berät gern individuell zu einer passgenauen privaten Pflege-Absicherung. Ob Pflege zu Hause oder stationär, damit bewahrt man sich selbst und die Familie vor Geldsorgen. Dann kann auch ein beeinträchtigtes Leben immer noch schön sein.

 

Haben Sie für unsere interessierten Leser zum Abschluss noch ein paar konkrete Zahlen in Sachen Beiträge?

 

Aber sicher. Für einen 30-jährigen Neukunden liegt der Monatsbeitrag bei 27,70 Euro für „PflegePRIVAT Premium“ oder  35,20 Euro für „PflegePRIVAT Premium Plus“. Für das Einstiegsalter 40 sind es 40,60 Euro bzw. 51,70 Euro. Ein 50-jähriger Neukunde bekommt den Schutz für 61,70 Euro bzw. 78,40 Euro monatlich. Mehr Informationen findet man auf der Webseite. Und noch besser ist es wenn man einfach bei uns direkt persönlich nachfragt. Das Team und ich freuen uns über jedes Interesse!

 

Liebe Frau Kainz, ich bedanke mich für das informative Gespräch.

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